Förderung für Einblasdämmung
Eine nachträgliche Einblasdämmung kann in vielen Fällen staatlich gefördert werden. Die Förderung soll Eigentümer dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern und langfristig Heizkosten zu senken. Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung – die folgenden Informationen dienen als allgemeiner Überblick.
BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, darunter auch die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und obersten Geschossdecken. Einblasdämmung kann als Maßnahme zur nachträglichen Wärmedämmung förderfähig sein.
Voraussetzung ist in der Regel, dass die Maßnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt wird und bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Arbeiten.
KfW-Förderung (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen. Auch hier kann die Dämmung von Gebäudeteilen über entsprechende Programme gefördert werden. Die genauen Konditionen hängen vom Effizienzhaus-Standard und der Art der Maßnahme ab.
Für eine KfW-Förderung ist ebenfalls eine Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erforderlich. Die Förderung kann mit der BAFA-Förderung kombiniert werden.
Allgemeine Hinweise zur Förderung
- Die Förderung muss vor Beginn der Dämmarbeiten beantragt werden.
- Die Maßnahme muss von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
- Es gelten bestimmte technische Mindestanforderungen an die Dämmung.
- Die Förderhöhe kann variieren und unterliegt gesetzlichen Änderungen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Fragen zur Förderung klären
Wir empfehlen, sich vor Beginn einer Dämmmaßnahme umfassend zu den aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren. Der Fachbetrieb, an den wir Ihre Anfrage weiterleiten, kann Sie zu den Fördervoraussetzungen beraten.
Gerne nehmen wir Ihre unverbindliche Anfrage entgegen. Nach Prüfung leiten wir diese an einen passenden Fachbetrieb weiter, der Ihnen auch zu Förderthemen Auskunft geben kann.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fördermöglichkeiten und -bedingungen können sich jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen (BAFA, KfW oder Ihrem Energieberater).
Kein eigener ausführender Dämmbetrieb im Westerwald.
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